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Geschlossene Bauweise; Abstandsvorschriften; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/73bbl 2003, 111 Heft 3 v. 1.6.2003

§ 25 Abs 2 und 3 sbg BGG; § 34 lit a sbg ROG 1998

Bei einer im Bauplan angeordneten geschlossenen Bauweise kommt dem Nachbarn kein sub­jektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung von Nachbarabständen (iSd § 25 Abs 3 sbg BGG) zu.

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