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Baumängel; Kostenvorschuss für statisches Gut­achten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/50bbl 2003, 78 Heft 2 v. 1.4.2003

§§ 332, 365 ZPO; § 41 Abs 3 GebAG

Bei einem aufgetragenen Kostenvorschuss von über € 2.500,- (hier jeweils € 30.000,- für ein statisches Gutachten) sind Beschlüsse über Sachverständigengebührenvorschüsse auch dem Grunde nach anfechtbar; denn § 332 Abs 2 ZPO ist lediglich sinngemäß anzuwenden.

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