§§ 135-153, 162-192, insb 188 BVergG 2002
Das „Bundesvergabeamt neu“ ist ab 1.9.2002 für den Rechtsschutz in Vergabefällen zuständig, die vor dem 1.9.2002 eingeleitet wurden. Es wendet dabei die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen des BVergG 1997 an.