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Bundesvergabeamt; Altvergaben; Zuständigkeit; Übergangsbestimmungen BVergG 2002

RechtsprechungVergaberechtbbl 2003/31bbl 2003, 43 Heft 1 v. 1.2.2003

§§ 135-153, 162-192, insb 188 BVergG 2002

Das „Bundesvergabeamt neu“ ist ab 1.9.2002 für den Rechtsschutz in Vergabefällen zuständig, die vor dem 1.9.2002 eingeleitet wurden. Es wendet dabei die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen des BVergG 1997 an.

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