§§ 36 Abs 3, 42 Abs 1, 52 Abs 1 Z 3 und 5 BVergG 1997; §§ 159, 188 BVergG 2002
Ein Angebot, welches der im Leistungsverzeichnis verlangten Aufgliederung der Preise nicht entspricht, ist auszuscheiden.
§§ 36 Abs 3, 42 Abs 1, 52 Abs 1 Z 3 und 5 BVergG 1997; §§ 159, 188 BVergG 2002
Ein Angebot, welches der im Leistungsverzeichnis verlangten Aufgliederung der Preise nicht entspricht, ist auszuscheiden.