§§ 20, 23 Abs 1, 28 Abs 5 und Abs 6, 61 Abs 1 OÖ LVergG 1994
Die Bindung der für eine Zuschlagserteilung in Frage kommenden Angebote an die Ausschreibung ist für die Gleichbehandlung der Bieter entscheidend.
§§ 20, 23 Abs 1, 28 Abs 5 und Abs 6, 61 Abs 1 OÖ LVergG 1994
Die Bindung der für eine Zuschlagserteilung in Frage kommenden Angebote an die Ausschreibung ist für die Gleichbehandlung der Bieter entscheidend.