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Begriff Abwasser; Ermittlung der Abwassermenge

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/18bbl 2003, 28 Heft 1 v. 1.2.2003

Abweisung

§§ 11, 12 wr KKG; § 9 wr UAG

Kontaminiertes Wasser, das im Zuge einer wasserrechtlich erforderlichen Sanierung des Grundwassers anfällt und in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird, ist als „Abwasser“ iSd § 11 Abs 1 wr KKG zu qualifizieren.

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