§ 4 Z 27, Z 28, § 13 stmk BauG1995
Eine Tankstellenüberdachung ist weder ein Gebäude noch eine Garage. Bei sonstigen baulichen Anlagen kommen einschlägige Abstandsbestimmungen für Gebäude nicht zur Anwendung.
VwGH 20. 6. 2002, 2000/06/0175
§ 4 Z 27, Z 28, § 13 stmk BauG1995
Eine Tankstellenüberdachung ist weder ein Gebäude noch eine Garage. Bei sonstigen baulichen Anlagen kommen einschlägige Abstandsbestimmungen für Gebäude nicht zur Anwendung.
VwGH 20. 6. 2002, 2000/06/0175