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Interessentenbeiträge; Anrechnung von privaten Leistungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/159bbl 2002, 254 Heft 6 v. 15.12.2002

Abweisung

§ 21 Abs 4 tir BauO 1989; § 2 Innsbrucker GehsteigabgabenG

Für die Stadt Innsbruck besteht bei der Abgabenbemessung keine Anrechnungspflicht für Eigenleistungen, wie sie in § 21 Abs 4 tir BauO 1989 für andere Tiroler Gemeinden vorgesehen war. Dagegen sprechen auch keine gleichheitsrechtlichen Argumente.

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