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Übergangene Parteien

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/151bbl 2002, 251 Heft 6 v. 15.12.2002

§§ 33, 58 oö BauO 1994

Den Bestimmungen des § 33 oö BauO 1994 für „übergangene Parteien“ kommt keine Rückwirkung zu. Er ist nur für solche Verfahren maßgebend, in denen bereits die materiellen Bestimmungen der oö BauO 1994 zur Anwendung gelangten.

VwGH 23. 5. 2002, 2002/05/0025

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