§ 63 Abs 1 lit c wr BauO
Die vom Bauwerber im Baubewilligungsverfahren vorzulegenden Zustimmungen aller Miteigentümer müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung aufrecht sein. Wurde der Kaufvertrag erfolgreich angefochten, besteht keine Berechtigung zu einer Zustimmung.