Abweisung
§ 14 Z 6 nö BauO 1996
Die Bewilligungspflicht der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 1000 Liter ist abschließend geregelt.
Abweisung
§ 14 Z 6 nö BauO 1996
Die Bewilligungspflicht der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 1000 Liter ist abschließend geregelt.