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Dingliche Bescheidwirkung; Rechtswirkungen von Bescheiden

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/147bbl 2002, 250 Heft 6 v. 15.12.2002

§ 56 Abs 2 nö BauO 1976

Ihrer Natur nach kommt dinglichen Bescheide, die an falsche Bescheidadressaten ergangen sind, keine Rechtswirkung zu.

VwGH 23. 5. 2002, 2001/05/1174

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