§ 52 Abs 2 AVG; § 118 Abs 8 nö BauO 1976
Zunächst vom Bewilligungswerber beauftragte (Privat-) Gutachter können von der Baubehörde im selben Verfahren auch zu nichtamtlichen Sachverständigen bestellt werden.
VwGH 25. 4. 2002, 2001/05/1101
§ 52 Abs 2 AVG; § 118 Abs 8 nö BauO 1976
Zunächst vom Bewilligungswerber beauftragte (Privat-) Gutachter können von der Baubehörde im selben Verfahren auch zu nichtamtlichen Sachverständigen bestellt werden.
VwGH 25. 4. 2002, 2001/05/1101