§§ 1435, 1479 ABGB
Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft, die vertragsgemäß in Bauland umgewidmet werden sollte, deren Umwidmung aber untersagt wurde, ist der Kaufpreis mittels Leistungskondiktion nach § 1435 ABGB zurückzufordern, für die die 30-jährige Verjährungsfrist des § 1479 ABGB gilt.