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Werkvertrag; „Schönheitsfehler“; Verbesserung; Unzumutbarkeit

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/137bbl 2002, 215 Heft 5 v. 15.10.2002

§§ 1167, 932 ABGB aF

Selbst „Schönheitsfehler“ (hier optisch störende und die Lebensdauer des Daches beeinträchtigende Aufwölbungen der Dachhaut), die die Funktionalität eines Werkes nicht beeinträchtigen und nur mit hohem Aufwand beseitigt werden können, lassen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles eine Verbesserung nicht unzumutbar erscheinen.

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