teilweise Aufhebung
Art II Abs 3 der 5. Nov zum nö KanalG 1977
Art II Abs 3 letzter Satz der 5. Nov zum nö KanalG 1977 ist für Verfahren maßgebend, die sich auf den Bemessungszeitraum vor dem 1. 1. 1997 beziehen. Derartige Verfahren sind nach der Rechtslage vor der 5. Nov zu beurteilen.