Aufhebung
§ 26 bgld BauG 1997; §§ 8, 59 Abs 2 AVG
Auf Grund der Anführung des Anrainergrundstückes im Spruch des baupolizeilichen Auftrags zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes (hier: Beseitigung eines Mauerfundaments zwischen anrainenden Grundstücken) kommt dem vom Auftrag betroffenen Nachbarn Parteistellung zu.