Abweisung
§§ 21, 22 nö ROG 1976
Bei Informationsbeeinträchtigungen der Gemeindebürger über beabsichtigte Planungsmaßnahmen werden die Bestimmungen zur Auflage des Planentwurfes und ihrer öffentlichen Kundmachung verletzt (hier: keine Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplans).