§ 23 Abs 1 lit b stmk ROG; § 8 AVG
Die Widmungskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ gewährt Immissionsschutz und räumt den Nachbarn somit Mitspracherechte ein.
VwGH 26. 4. 2002, 2000/06/0058
§ 23 Abs 1 lit b stmk ROG; § 8 AVG
Die Widmungskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ gewährt Immissionsschutz und räumt den Nachbarn somit Mitspracherechte ein.
VwGH 26. 4. 2002, 2000/06/0058