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Strittige Honorarforderung; Zurückbehaltungsrecht an Treugeldern

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/99bbl 2002, 165 Heft 4 v. 15.8.2002

§ 19 Abs 1 RAO

Zu Gunsten strittiger Honorarforderungen besitzt der RA kein Zurückbehaltungsrecht an bei ihm treuhändig eingegangenen Fremdgeldern (hier: Kaufpreis Baugrundstück). Er kann lediglich zwischen der Ausfolgung oder dem gerichtlichen Erlag derselben wählen.

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