§ 24 nö ROG 1976
Eine, wenngleich verfassungsrechtlich nicht gebotene Entschädigungsregelung in Raumordnungsgesetzen hat sich am Gleichheitssatz messen zu lassen.
Unter „Aufwendungen“ iSd § 24 Abs 1 nö ROG sind auch Aufschließungsbeiträge zu subsumieren.