§ 1167 ABGB aF
Das dem Werkbesteller zustehende Wahlrecht zwischen den verschiedenen Gewährleistungsbehelfen wird durch ein zu Unrecht in Anspruch genommenes Wandlungsbegehren nicht konsumiert. Der Werkunternehmer kann sich seiner Verpflichtung zur Verbesserung nicht durch Herabsetzung des Werklohns entziehen.