Aufhebung
§ 4 Abs 3 stmk BauO 1968 (jetzt: § 13 Abs 12 stmk BauG 1995); § 23 Abs 5 lit f stmk ROG
Die Ortsüblichkeit von Geruchsimmissionen kann auch angenommen werden, wenn die rechtmäßig bestehende Immissionsbelastung über das in der Widmung „Dorfgebiet“ zulässige Ausmaß an Geruchsimmissionen hinausgeht und die zusätzlichen projektbedingten Immissionen dieses Istmaß an Geruchsimmissionen unberührt lassen.