Abweisung
§§ 26 Abs 1, 41 Abs 3 und 6, 43 Abs 2 Z 5 stmk BauG 1995
Das Antragsrecht der Nachbarn auf Erlassung baupolizeilicher Maßnahmen kommt in seinem vollen Umfang auch für vor Erlassung des stmk BauG 1995 (hier: im Jahre 1976) gesetzte bauliche Maßnahmen zur Anwendung.