Abweisung
§ 23 nö BauO 1996
Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmungen können für ein Grundstück auch mehrere, inhaltlich von einander abweichende Baubewilligungen - parallel oder nacheinander - erwirkt werden.
Abweisung
§ 23 nö BauO 1996
Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmungen können für ein Grundstück auch mehrere, inhaltlich von einander abweichende Baubewilligungen - parallel oder nacheinander - erwirkt werden.