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Erlöschen der Rechte aus einem Baubewilligungsbescheid

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/79bbl 2002, 152 Heft 4 v. 15.8.2002

Abweisung

§ 24 nö BauO 1996

Ein Bauwerk gilt bereits dann als vollendet, wenn noch geringfügige Restarbeiten (hier: die Nichtausführung des in den Plänen genannten Balkons, des im Erdgeschoß ausgewiesenen Windfanges und der geplanten Freitreppe) zu erledigen sind.

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