Aufhebung
§§ 9, 10 wr UmweltabgabenG; §§ 11 und 12 wr Kanalräumungs- und KanalgebührenG
Die gesetzliche Fiktion über die abgegebene Wassermenge in den öffentlichen Kanal nach Maßgabe der von der öffentlichen Wasserversorgung bezogenen Wassermenge ist eine widerlegbare Vermutung.