Aufhebung
§§ 6 Abs 2 Z 2, 48 nö BauO 1996; Art 2 StGG; Art 7 B-VG
Der Inhaber einer benachbarten gewerblichen Betriebsanlage kann als Partei im Baubewilligungsverfahren Einwendungen gegen die „heranrückende Wohnbebauung“ geltend machen.
Aufhebung
§§ 6 Abs 2 Z 2, 48 nö BauO 1996; Art 2 StGG; Art 7 B-VG
Der Inhaber einer benachbarten gewerblichen Betriebsanlage kann als Partei im Baubewilligungsverfahren Einwendungen gegen die „heranrückende Wohnbebauung“ geltend machen.