zu denen sich der Hauptunternehmer gegenüber dem Besteller verpflichtet hat, treffen Schutz- und Sorgfaltspflichten, weil sich durch diese Delegierung die Interessenlage nicht ändert.
§ 1295 ABGB
zu denen sich der Hauptunternehmer gegenüber dem Besteller verpflichtet hat, treffen Schutz- und Sorgfaltspflichten, weil sich durch diese Delegierung die Interessenlage nicht ändert.
§ 1295 ABGB