Abweisung
§§ 2 Abs1, 16 Abs 3 sbg BauPolG; § 1 sbg LandbauO 1952
Die Partei hat die Konsensmäßigkeit „alter“ Baubestände nachzuweisen. Bloße Vermutungen können die Vorlage einer schriftlichen Baubewilligung nicht ersetzen, wenn erst ein relativ kurzer Zeitraum (hier: von ungefähr dreißig bis vierzig Jahren) vergangen ist und für Bauführungen aus dieser Zeit entsprechende Unterlagen bei der Behörde aufliegen.