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Gebäudehöhe; zurückgesetztes Geschoss

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/52bbl 2002, 106 Heft 3 v. 15.6.2002

§§ 2 Z 12 und 28, 22 Abs 1 nö BauO 1976

Weist das oberste Geschoss ein Flachdach auf und erfüllt seine Raumhöhe die Anforderungen an ein Vollgeschoss, handelt es sich um ein „zurückgesetztes“ Geschoss.

VwGH 13. 11. 2001, 2000/05/0217

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