Betr.: Baurechtliche Blätter 2000/24, Glosse zu OGH 27. 10. 1999, 1 Ob 251/99i von Dr. Georg Karasek
Karasek geht in seiner Kritik am OGH-Urteil von der Annahme aus, dass aus Rz 23.2 in Oberndorfer/Straube, Kommentar zu den ÖNORMEN des Vergabe- und Verdingungswesens, 2. Aufl., ÖNORM B 2110 folgt, dass den AN eine Mitteilungspflicht auch bei einer Kostenüberschreitung durch bloße Mengenänderungen trifft. Dazu halten wir fest, dass