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Korrespondenz

Heft 2 v. 15.4.2002

Betr.: Baurechtliche Blätter 2000/24, Glosse zu OGH 27. 10. 1999, 1 Ob 251/99i von Dr. Georg Karasek

Karasek geht in seiner Kritik am OGH-Urteil von der Annahme aus, dass aus Rz 23.2 in Oberndorfer/Straube, Kommentar zu den ÖNORMEN des Vergabe- und Verdingungswesens, 2. Aufl., ÖNORM B 2110 folgt, dass den AN eine Mitteilungspflicht auch bei einer Kostenüberschreitung durch bloße Mengenänderungen trifft. Dazu halten wir fest, dass

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