(Kundmachungszeitraum: 1. 12. 2001 - 31. 1. 2002)
Bund
BG, mit dem das ArbeitsinspektionsG 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzG und das BauarbeitenkoordinationsG geändert werden (Arbeitnehmerschutz-ReformG - ANS-RG), BGBl 2001/159
Im BauarbeitenkoordinationsG sollen verschiedene Missverständnisse (und Fehlinterpretationen) durch ausdrückliche gesetzliche Klarstellungen beseitigt werden (zB zur Qualifikation der Koordinatoren; zur Frage, ob der Bauherr selbst die Koordination vornehmen kann und ob mehrere Koordinatoren nacheinander bzw nebeneinander bestellt werden können; zur Vorgangsweise bei Katastrophenfällen und sonstigen unaufschiebbaren Arbeiten). Es sollen weiters Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten erfolgen. Für Baustellen, auf denen nur Arbeitnehmer eines einzigen Arbeitgebers tätig werden, soll zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten die Evaluierung den Si-Ge-Plan ersetzen können. Letztlich sollen Privilegien ausländischer Unternehmer bei der Strafbarkeit beseitigt werden.