Abweisung
§ 32 Abs 1 und 2 krnt BauO 1992; § 10 Abs 2 Z 2 VVG
Die Verpflichtung zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes (hier: Einstellung der Benutzung von Räumlichkeiten als Vereinslokal) tritt im Fall der Abweisung des Ansuchens um Baubewilligung ex lege ein. Diese gesetzliche Rechtsfolge muss im Titelbescheid nicht (deklaratorisch) wiederholt werden.