Aufhebung
§ 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG; § 25 Abs 3 sbg BGG; § 31 Abs 1 sbg ROG 1998;
Den Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung und rechtmäßige Festlegung der Baufluchtlinie zu.
Aufhebung
§ 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG; § 25 Abs 3 sbg BGG; § 31 Abs 1 sbg ROG 1998;
Den Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung und rechtmäßige Festlegung der Baufluchtlinie zu.