§ 1330 ABGB
In Umweltfragen muss in einer pluralistischen Gesellschaft zum Spannungsverhältnis Ökologie-Ökonomie eine härtere Ausdrucksweise für zulässig erachtet werden, ähnlich wie dies auf Auseinandersetzungen im politischen Meinungskampf unter Politikern zutrifft.