Abweisung
§ 25 Abs 8 lit a sbg BGG
Das bloße Bedürfnis nach Vergrößerung der Wohnfläche (hier: wegen beabsichtigter Verehelichung des Sohnes) dient regelmäßig nicht der zeitgemäßen Wahrung der Funktion eines als Wohnhaus dienenden (und als solches bewilligten) Gebäudes.