vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baupolizeilicher Auftrag; immanente Verhältnismäßigkeit; Adressat

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/25bbl 2002, 71 Heft 2 v. 15.4.2002

Aufhebung

§ 2 Abs 4 nö AufzugsO 1995; § 33 nö BauO 1996; § 13c WEG 1975

Baupolizeiliche Aufträge (hier: über die Nachrüstung von Aufzügen mit Fahrkorbtüren) sind nicht der Gebäudeverwaltung oder Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern dem Eigentümer (hier: den einzelnen Miteigentümern) zu erteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte