Zurückweisung
Art 139 Abs 1 B-VG
Dürfen Bauführungen ohne weitere behördliche Genehmigungen allein aufgrund der Widmungsart eines Grundstückes vorgenommen werden, kann es durch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes zu einem unmittelbaren Eingriff in die Rechtssphäre der Nachbarn kommen.