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Ausländergrundverkehr Vorarlberg; Umgehungsgeschäft

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/35bbl 2002, 75 Heft 2 v. 15.4.2002

§§ 7, 29 vlbg GVG

Das ungenützte Verstreichenlassen der zweijährigen Frist hat die Beendigung des Schwebezustandes des Umgehungsgeschäftes und die Unwirksamkeit der Verträge (hier: Mietvertrag auf 99 Jahre) zur Folge.

OGH 18. 10. 2001, 6 Ob 251/01g

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