Am 1. Jänner 2002 ist das neue Vorarlberger Baugesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde eine umfassende Baurechtsreform durchgeführt, die - wie schon in anderen Bundesländern - im Zeichen von Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung steht. Gleichzeitig wurde aber der Schutz der öffentlichen Interessen wiederentdeckt. Entgegen allen Reformtendenzen in anderen Bundesländern wurde der Anwendungsbereich des vlbg BauG erheblich erweitert.