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Freier Dienstvertrag; Bautechniker; Architekturbüro

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/16bbl 2002, 33 Heft 1 v. 15.2.2002

§ 1151 ABGB

Bei der Abgrenzung Arbeitsvertrag - freier Dienstvertrag ist insgesamt nicht auf die Bezeichnung und Gestaltung des (schriftlichen) Vertrages, sondern auf die allenfalls davon abweichende tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses abzustellen.

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