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Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars; Liegenschaftskauf

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/9bbl 2002, 27 Heft 1 v. 15.2.2002

§ 1299 ABGB; § 5 Abs 3 NO

Wieweit die Aufklärungs- und Belehrungspflicht jeweils reicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Der Auftrag an den Notar zur Errichtung des Liegenschaftskaufvertrages umfasst die Abklärung der Bodenbeschaffenheit nicht einmal als Nebenpflicht.

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