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Überlegungen zum Fruchtgenussrecht der ASFINAG an Autobahnen

AufsätzeMichael Gruberbbl 2002, 9 Heft 1 v. 15.2.2002

Der Autobahnen- und Schnellstraßenfinanzierungs Aktiengesellschaft (ASFINAG) wurde durch das Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 vom Bund das Recht der Fruchtnießung (ua) an den Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) eingeräumt. Der vorliegende Beitrag untersucht an einem konkreten Anlassfall die dingliche Rechtsposition, die sich daraus für die ASFINAG bzw ihre Tochtergesellschaft Österreichische Autobahnen und Schnellstraßen Aktiengesellschaft (ÖSAG) ergibt.

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