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Die Parteistellung im Baubewilligungsverfahren nach der Tiroler Bauordnung 2001*)*)Mit Kundmachung der Landesregierung von Tirol vom 23.Oktober 2001, LGBl 2001/94 wurde die Tiroler Bauordnung 1998 LGBl 1998/15 idF LGBl 2001/74 als Tiroler Bauordnung 2001 wiederverlautbart.

AufsätzeAndreas Matthäus Winklerbbl 2002, 1 Heft 1 v. 15.2.2002

Mit der zweiten tir Bauordnungsnovelle 2000 erfolgte eine Neuregelung des Nachbarrechts. Anlass für diese Novelle waren zwei Erkenntnisse des VfGH, mit denen dieser den engen Nachbarbegriff und das enge Mitspracherecht wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz als verfassungswidrig aufhoben hat. Durch diese zweite Bauordnungsnovelle wurde sowohl der Kreis der Personen, denen Parteistellung als Nachbar zukommt, als auch der Umfang des Mitspracherechts der Nachbarn geändert. Im folgenden Beitrag soll erörtert werden, welchen Personen im Baubewilligungsverfahren Parteistellung zukommt. Insbesondere befasst sich dieser Beitrag mit der Parteistellung und dem Mitspracherecht des Nachbarn.

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