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Einholung von Sachverständigengutachten; Maßnahme der ordentlichen Verwaltung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/164bbl 2001, 236 Heft 6 v. 15.12.2001

§ 14 Abs 1 Z 1 WEG

Die Einholung von Sachverständigengutachten zur Klärung der Ursache von ständig wiederkehrenden Wassereintritten ist eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung gem § 14 Abs 1 Z 1 WEG.

OGH 26. 6. 2001, 5 Ob 142/01w

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