§ 1054 ABGB
Der Werkbesteller kann im Zweifel damit rechnen, dass der ihm genannte Preis die Umsatzsteuer enthält (hier: vom Architekten angegebene Gesamtbaukosten).
OGH 20. 3. 2001, 10 Ob 51/01z
§ 1054 ABGB
Der Werkbesteller kann im Zweifel damit rechnen, dass der ihm genannte Preis die Umsatzsteuer enthält (hier: vom Architekten angegebene Gesamtbaukosten).
OGH 20. 3. 2001, 10 Ob 51/01z