§ 24 Abs 2 oö ROG soll verhindern, dass durch die Genehmigung formal getrennter Bauprojekte das Erfordernis einer Sonderwidmung für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf (§ 23 Abs 3 ROG) umgangen wird. Eine jüngst ergangene Entscheidung des VwGH zu dieser Vorschrift idF vor der ROGNov 1999 gelangt zu einigen richtungweisenden Ergebnissen. Der folgende Beitrag setzt sich mit dem Erk auseinander und beleuchtet seine Konsequenzen für die seit 1. Mai 1999 geltende Rechtslage.