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Begriff „Nachbar“; Zustimmung der Miteigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/132bbl 2000, 190 Heft 5 v. 15.10.2000

§§ 27 Abs 3 lit b, 30 Abs 1 tir BauO 1989

Miteigentümer an einem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück sind keine „Nachbarn“.

Für die Errichtung eines PKW-Abstellplatzes ist auch keine Zustimmung der Miteigentümer erforderlich.

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