Aufhebung
§ 21 Abs 2 lit a tir BauO 1998; § 1 WEG
Um- und Zubauten stellen „Änderungen an im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen oder sonstigen Räumlichkeiten und an damit verbundenen Liegenschaftsanteilen“ dar.
Aufhebung
§ 21 Abs 2 lit a tir BauO 1998; § 1 WEG
Um- und Zubauten stellen „Änderungen an im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen oder sonstigen Räumlichkeiten und an damit verbundenen Liegenschaftsanteilen“ dar.