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Um- und Zubauten; kein Nachweis der Zustimmung der Miteigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/133bbl 2000, 191 Heft 5 v. 15.10.2000

Aufhebung

§ 21 Abs 2 lit a tir BauO 1998; § 1 WEG

Um- und Zubauten stellen „Änderungen an im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen oder sonstigen Räumlichkeiten und an damit verbundenen Liegenschaftsanteilen“ dar.

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